Gemeinschaftsgeschäfte mit gewerblichen Maklern
„ASP begrüsst und fördert Gemeinschaftsgeschäfte mit professionellen seriösen Maklern und Vermittlern!“
ASP Global Hotel Brokers & Luxury Properties verfügt aktuell über ein exklusives Immobilienangebot von gut 725 Hotelimmobilien, 80 Schlössern und Burgen, 120 Luxusimmobilien und rund 40 Freizeitimmobilien (Schigebiete, Golfplätze, Thermen, Marinas, Freizeitparks). Mehr als 90 % der Immobilien werden im qualifizierten Alleinauftrag durch Auer, Springer / Partner / Springer / Partner angeboten.
A.) Mandatsvermittlung
Sie sind zugelassener professioneller Immobilienmakler / Vermögensverwalter und haben einen seriösen Eigentümer, Bank, Versicherung, Fonds, der seine Hotelimmobilie, Freizeitimmobilie, Schloss / Burg /Palais, oder seine Freizeitimmobilie über ASP Global Hotel Brokers & Luxury Properties verkaufen möchte?
Wir sind zwar gut sehr gut auf dem Markt aufgestellt und vielen Hoteliers, Banken, Versicherungen, Privatstiftungen, Investoren, Fonds und Gastronomen bekannt, verfügen über ein großes internationales Netzwerk, internationale Einkaufswege und -prüfungen für passende Objekte, aber natürlich kennen wir nicht jeden potentiellen Verkäufer von interessanten und passenden Immobilien. Aber Sie vielleicht - reichen Sie ihn an uns weiter!
Wir schließen in diesem Fall mit Ihnen einen Vertrag, der Ihnen einen Teil der Nettoverkäuferprovision im Erfolgsfall zusichert und dieser Anteil wird sofort nach Eingang auf unseren Konten an Sie ausgekehrt.
B.) Gemeinschaftsgeschäfte mit gewerblichen Immobilienmaklern / Hotelmaklern
Selbstverständlich stehen wir der Zusammenarbeit mit seriösen und professionellen Maklern und Vermittlern offen und positiv gegenüber und arbeiten gerne mit ihnen zusammen, da dies in unserer vernetzten Zeit auch ein erfolgreiches Geschäftsmodell der Gegenwart und Zukunft ist. Dazu gibt es für die Zusammenarbeit mit der ASPI AG bei Gemeinschaftsgeschäften einige Grundregeln, von denen es keine Ausnahme gibt (bitte fragen Sie dazu auch nicht an):
- Sie sind Immobilienmakler mit allen notwendigen Genehmigungen, einer aktiven Gewerbezulassung und einer aufrechten Steuernummer / Ust-Ident-Nummer in Ihrem Land
- Es ist zwingend ein Kunden- und Quellenschutzvertrag zwischen Ihnen und der ASPI AG zu unterzeichnen, der einerseits Ihr Objekt und andererseits auch die ASP Kunden und Interessenten schützt.
- Sie verfügen zwingend über einen qualifizierten Alleinauftrag über die betreffende Immobilie mit einer Restlaufzeit von zumindest 8 Monaten, bzw. dieser wird ASP direkt vom Eigentümer erteilt.
- Bei allen Gemeinschaftsgeschäften, bei denen Sie den Verkäufer bringen, wird die Verkäufercourtage im Verkaufsfall von beiden Parteien mit der jeweils anderen Partei hälftig nach Eingang auf den jeweiligen Konten geteilt.
- Wir arbeiten gerne auf Augenhöhe mit Ihnen zusammen. Wir legen alles auf den Tisch, was wir haben - und das erwarten wir auch von jedem unserer Geschäftspartner und deren Kunden. Wenn Sie, oder Ihr Kunde dazu nicht bereit sind, bitte stellen Sie keine Anfragen an uns, das ist reine Zeitverschwendung
- Werden von Ihnen Hotelimmobilien, Freizeitimmobilien, Schlösser oder sonstige Immobilien an ASP angeboten, haften Sie in vollem Umfang für das Vorliegen einer Verkaufsberechtigung des Eigentümers, die Vereinbarung über die Höhe der im Erfolgsfall zu zahlenden Verkäufercourtage, sowie die uneingeschränkte Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit des Objektes / Projektes bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Sollte sich während der Verkaufsvorbereitungen / Zusammenstellung der Unterlagen herausstellen, dass eines der aufgeführten Punkte nicht vorliegt, bzw. nicht von Ihnen garantiert werden kann, werden Sie die bis dahin zu diesem Objekt / Projekt aufgelaufenen Personal- und Sachkosten von ASP in voller Höhe tragen.
- Sollte sich nach Beginn des Verkaufs- und Vermarktungsprozesses des Objektes herausstellen, dass eines der aufgeführten Punkte nicht vorliegt, bzw. nicht von Ihnen garantiert werden kann, werden Sie zusätzlich zu den Kosten auch 2 % des angesetzten Verkaufspreises der zugrundeliegenden Immobilie / Projektes als Schadenersatz leisten, ohne ein richterliches Ermäßigungsrecht in Anspruch zu nehmen.
- Sollte ein Käufer für dieses Objekt von ASP beigebracht werden und das Objekt dann aus irgendwelchen Gründen nicht lieferbar sein, verpflichten Sie sich an ASP Schadenersatz für den Ausfall der Verkäufer- und Käufercourtage in der Höhe von zumindest 5 % (zzgl. der jeweils gesetzlichen Mwst.) des angesetzten Verkaufspreises der zugrundeliegenden Immobilie / Projektes zu leisten, ohne ein richterliches Ermäßigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich übernehmen Sie sämtliche unter Umständen an ASP herangetragene Schadenersatzforderungen und sonstige Forderungen des Käufers und/oder Verkäufers der zugrundeliegenden Immobilie, die aufgrund Ihrer Informationen entstanden sind und halten ASP in jedem Fall schadlos.
Sämtliche Mitarbeiter, Fachmakler, Immobilienmakler der ASPI AG und aller angeschlossenen Unternehmen arbeiten für jeden Kunden ohne Ansehens der Person, des Unternehmens, des Geschlechts, der Religion, oder der Institution. Seriosität, Diskretion, Professionalität sind die Grundprinzipien unserer Tätigkeit. Vertrauen ist das höchste Gut in unserem Business.