Sind angegebene Verkaufspreise verhandelbar?
„Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises, der Monatspacht, oder die laufende Managementgebühr sind selbstverständlich erlaubt - mit Höflichkeit und Respekt sind Sie erfolgreicher dabei!“
Sie haben sich für eine oder zwei Hotelimmobilien entschieden, jetzt geht's ums liebe Geld! Ihr Fachmakler für Hotel- und Gastro Immobilien hat Ihnen zahlreiche von Ihnen ausgewählte und zu Ihnen passende Hotelimmobilien vorgestellt. Sie haben sich mit großem Zeitaufwand eine ganze Reihe von Hotelimmobilien und Gastro Immobilien angesehen, diese geprüft und mit Ihren Wünschen, Vorstellungen und Ihrem Budget in Einklang gebracht. Auch die Finanzierung steht bereits Großteils und nun geht es daran den endgültigen Kaufpreis oder die Monatspacht, sowie die Übernahmebedingungen mit dem Eigentümer so weit zu verhandeln, dass man nach einer Einigung zum Kaufpreis den Rechtsanwalt / Notar mit dem Kaufvertrag beauftragen kann, bzw. den Pachtvertrag unterschreiben kann. Wir möchten Sie mit den folgenden Tipps zu diesem Thema keinesfalls "schulmeistern", erlauben uns aber Interessierten einige Informationen zum Nachlesen zu geben, die wir vor allem in der Praxis immer wieder antreffen.
Sind angegebene Verkaufspreise und Monatspachten zu Hotel- und Gastro Immobilien verhandelbar?
Ganz klar - JA, selbstverständlich. Der Ihnen bekannt gegebene Verkaufspreis oder die Monatspacht wurden aufwändig unter Berücksichtigung der Hotelimmobilie, der Umsätze, Gewinne, Zustand, Lage, Zukunftsaussichten, Auslastung, Aufstellung und Ausrichtung, Art der Immobilie, etc. ermittelt und ist meistens in einem bestimmten Verhandlungsspielraum auch mit dem Eigentümer verhandelbar. Es liegt grundsätzlich nur an Ihnen und Ihrem Verhandlungsgeschick, was Sie letztendlich für diese Hotelimmobilie oder Gastroimmobilie bezahlen. Respekt, Höflichkeit und Verbindlichkeit in allen Lagen und Stadien der Gespräche sind die größten Helfer bei diesen Verhandlungen und verschaffen Ihnen ein bevorzugtes Standing gegenüber Ihren Mitinteressenten.
Praxis-Tipp: Machen Sie aber lieber gar kein Kauf- oder Pachtangebot, als ein offensichtlich „Unverschämtes“, das unglaublich weit von den Preisvorstellungen des Eigentümers entfernt ist, denn dann ist die Tür für weitere Gespräche und Verhandlungen meist komplett zu.
Von welchem Wert wird denn die Maklercourtage des Käufers / Pächters / Mieters / Investors eines Hotels / Gastro Immobilie berechnet?
Die Höhe der zu zahlenden Käuferprovision / Pächterprovision finden Sie in unseren Anzeigen, bzw. detailliert im Exposé des jeweiligen Objekts.
Während der Verhandlungen allerdings verändert sich der Kaufpreis / die Pachthöhe? Sie handeln den Kaufpreis / die Pachthöhe deutlich herunter? Sie kaufen nur einen Teil des angebotenen Objekts, oder es kommt beim Objekt etwas weg? Sie entscheiden sich, noch weitere Teile des Objekts – oder weitere Objekte vom Eigentümer zu kaufen, oder zu pachten?
Selbstverständlich wird die Maklercourtage, das ist die Provision, die ein Käufer oder Pächter nach erfolgreichem Vertragsabschluss zu bezahlen hat, von dem Kaufpreis / Pachthöhe errechnet, auf den Sie sich mit dem Eigentümer letztendlich im Vertrag geeinigt haben. Auch wenn dieser Preis sich unter Umständen mehr oder weniger deutlich vom ursprünglichen Kaufpreis / Pachthöhe in den Anzeigen, oder im Exposé unterscheidet.
Sie möchten die Verhandlungen nicht selbst führen
Sie haben sich für den Kauf oder die Pacht einer bestimmten Hotel- oder Gastro Immobilie entschieden, haben eine ganz klare Preisvorstellung dazu, möchten aber aus diversen Gründen nicht selbst verhandeln. Das ist überhaupt kein Problem! In diesem Fall geben Sie Ihrem Hotelmakler den Auftrag, mit dem Hoteleigentümer den von Ihnen vorgegebenen Kaufpreis (am besten geben Sie einen Wunsch-Kaufpreis-Rahmen vor) verbindlich zu verhandeln. Das ist sein täglich Brot und selbstverständlich auch seine Aufgabe, einen Vertragskonsens zwischen den Parteien herbeizuführen.
Tipp vom Hotelimmobilienexperten, wenn der vom Verkäufer genannte unterste Verkaufspreis / monatliche Pachtpreis Ihnen immer noch zu hoch ist?
Aber Sie möchten diese Hotelimmobilie unbedingt zu dem Preis haben, den Sie sich vorstellen. Dann empfehlen wir Ihnen eine ganz besondere verbindliche Vorgangsweise. Sie geben ein 100%ig verbindliches Kaufangebot / Pachtangebot mit Ihren Preisvorstellungen für die Hotelimmobilie / Gastronomieimmobilie ab. Den Vertrag dazu erhalten Sie von Ihrem ASP Hotelmakler. Damit verpflichten Sie sich, die Hotelimmobilie zu einem bestimmten Betrag, zu bestimmten Konditionen, etc. zu kaufen oder zu pachten. Dieses Schriftstück wird von Ihnen unterzeichnet und Ihr Hotelmakler legt dieses Schriftstück dem Hoteleigentümer vor. Sofern dieser Ihr verbindliches Hotelkaufangebot nun seiner Unterschrift annimmt, ist das ein für beide Seiten verpflichtender Vertrag, der zu "Abnahme und Lieferung" verpflichtet. Diese Verfahrensweise hat natürlich keinen garantierten Erfolg, aber in der Praxis nehmen rund 70 % aller Eigentümer von Immobilien ein verbindliches Kaufangebot an, auch wenn es ein klein wenig unter dem festgelegten Mindestpreis liegt!
Dieses Verfahren sollten und dürfen Sie nur anwenden, wenn Ihnen der Kaufpreis zu 100% in der angeführten Zahlungszeit zur Verfügung steht, bzw. eine Finanzierung garantiert gewährleistet ist.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Ländern bestimmte Regularien einzuhalten sind (Notarpflicht auch für verbindliche Kaufangebote in Deutschland, Clause suspensive in Frankreich, etc.). Dazu wird Sie Ihr Hotelmakler der ASPI AG entsprechend beraten.