Sind die Verkaufspreise von Schlössern und Luxusimmobilien verhandelbar?
„Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises sind selbstverständlich erlaubt - mit Höflichkeit und Respekt sind Sie erfolgreicher dabei!“
Sie haben die Entscheigung zum Kauf eines bestimmten Schlosses, Burg, Luxusimmobilie, etc. getroffen, jetzt geht's ums liebe Geld! Sie haben sich mit großem Zeitaufwand mit dem ASP Schlossmakler eine ganze Reihe von historischen Immobilien, Schlössern und Burgen angesehen, diese geprüft und mit Ihren Wünschen, Vorstellungen und Ihrem Budget in Einklang gebracht. Auch die Finanzierung steht bereits und nun geht es daran den endgültigen Kaufpreis des Schlosses, sowie die Übernahmebedingungen mit dem Eigentümer so weit zu verhandeln, dass man nach einer Einigung zum Kaufpreis den Rechtsanwalt / Notar mit dem Kaufvertrag beauftragen kann. Wir möchten Sie mit den folgenden Tipps zu diesem Thema keinesfalls "schulmeistern", erlauben uns aber Interessierten einige Informationen zum Nachlesen zu geben, die wir vor allem in der Praxis immer wieder antreffen.
Sind angegebene Verkaufspreise von Schlössern und Luxusimmobilien grundsätzlich verhandelbar?
Ganz klar - JA, selbstverständlich. Der Ihnen bekannt gegebene Verkaufspreis wurden aufwändig unter Berücksichtigung der Eigenarten, des Zustandes, der Lage, der Verwendungsmöglichkeit, der Ausstattung und Einrichtung, der Umsätze und Größe, sowie der Gängigkeit der Immobilie ermittelt und dieser Angebotspreis ist meistens in einem bestimmten Verhandlungsspielraum auch mit dem Eigentümer verhandelbar. Es liegt grundsätzlich nur an Ihnen und Ihrem Verhandlungsgeschick, was Sie letztendlich für Ihre Traumimmobilie bezahlen. Respekt, Höflichkeit und Verbindlichkeit in allen Lagen und Stadien der Gespräche sind die größten Helfer bei diesen Verhandlungen und verschaffen Ihnen ein bevorzugtes Standing gegenüber Ihren Mitinteressenten. Machen Sie lieber gar kein Kaufangebot, als ein Unverschämtes, das unglaublich weit von den Preisvorstellungen des Eigentümers entfernt ist, denn dann ist die Tür für weitere Gespräche und Verhandlungen meist komplett zu.
Von welchem Wert wird denn die Maklercourtage des Käufers eines Schlosses / Burg / historische Immobilie / Luxusimmobilie berechnet?
Die Höhe der Käufercourtage für das jeweilige Objekt ist in unseren Anzeigen und Veröffentlichungen, sowie im Exposé angegeben. Selbstverständlich wird die Maklercourtage, das ist die Provision, die ein Käufer oder Pächter nach erfolgreichem Vertragsabschluss zu bezahlen hat, von dem Kaufpreis / der Pachthöhe berechnet, auf den Sie sich mit dem Eigentümer letztendlich im Vertrag geeinigt haben. Auch wenn dieser Preis sich mehr oder weniger deutlich von den Veröffentlichungen, bzw. im Exposé aufgerufenen Kaufpreis / Pachthöhe unterscheidet.
Sie möchten die Kauf-Verhandlungen nicht selbst führen
Sie haben sich für den Kauf einer bestimmten Schlosses, einer Burg oder Luxusimmobilie entschieden, haben eine ganz klare Preisvorstellung dazu, möchten aber aus diversen Gründen nicht selbst verhandeln. Das ist überhaupt kein Problem! In diesem Fall geben Sie Ihrem Fachmakler bei ASP Global Luxury Properties & Castles den Auftrag, mit dem Objekteigentümer den von Ihnen vorgegebenen Kaufpreis (am besten geben Sie einen Wunsch-Kaufpreis-Rahmen vor) für Ihre Wunschimmobilie verbindlich zu verhandeln. Das ist für den Schlossmakler / Fachmakler der ASPI AG sein täglich Brot und selbstverständlich auch seine Aufgabe, einen Vertragskonsens zwischen den Parteien herbeizuführen.
Tipp vom ASP Fachmakler / Schlossmaklers, wenn der vom Verkäufer genannte unterste Verkaufspreis des Schlosses Ihnen immer noch zu hoch ist?
Aber Sie möchten dieses Schloss, Burg oder Luxusimmobilie unbedingt zu dem Preis haben, den Sie sich vorstellen. Dann empfehlen wir Ihnen eine ganz besondere verbindliche Vorgangsweise. Sie geben ein 100%ig verbindliches Kaufangebot mit Ihrer Preisvorstellung für die jeweilige Immobilie ab. Den Vertrag dazu erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem ASP Hotelmakler. Damit verpflichten Sie sich, das Objekt zu einem bestimmten Betrag, zu bestimmten Konditionen, etc. zu kaufen. Dieses Schriftstück wird von Ihnen unterzeichnet und Ihr Fachmakler legt dieses Schriftstück dem Objekteigentümer vor. Sofern dieser Ihr verbindliches Kaufangebot nun mit seiner Unterschrift annimmt, ist das ein für beide Seiten verpflichtender Vertrag, der zu "Abnahme und Lieferung" verpflichtet. Diese Verfahrensweise hat natürlich keinen garantierten Erfolg, aber in der Praxis nehmen rund 70 % aller Eigentümer von Immobilien ein verbindliches Kaufangebot an, auch wenn es ein klein wenig unter dem festgelegten Mindestpreis liegt!
Achtung! Dieses Verfahren sollten und dürfen Sie nur anwenden, wenn Ihnen der Kaufpreis zu 100% in der angeführten Zahlungszeit zur Verfügung steht, bzw. eine Finanzierung garantiert gewährleistet ist. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Ländern bestimmte Regularien einzuhalten sind (Notarpflicht auch für verbindliche Kaufangebote in Deutschland, Clause suspensive in Frankreich, etc.).
Dazu wird Sie Ihr Hotelmakler entsprechend beraten. Wenden Sie sich in jedem Fall vertrauensvoll an die professionellen Immobilienmakler von ASP Global Luxury Properties and Castles.