ASP AGB's für Immobilienkauf / Immobilienpacht

„Transparenz und klare Vereinbarungen sind beim Kauf und bei der Pacht von Hotelimmobilien und Gastro Immobilien ganz besonders wichtig, unsere AGB's schaffen Klarheit und Sie wissen, woran Sie mit uns sind!“

ASPI AG Terms and conditions AGB Geschaeftsbedingungen Kaeufer Paechter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASPI AG - ASP Global Hotel Brokers für Käufer und Pächter:

Der Vorstand der ASPI AG in Sarnen/Schweiz, bzw. die Geschäftsleitung der ASP Strategy Consultants Ltd. – Zweigniederlassung Deutschland in München ist jederzeit gerne bereit, Käufern / Pächtern / Kauf- oder Pachtinteressenten eventuell gewünschte Erläuterungen zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu geben.

1. Auftrag. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der Erfüllung unserer Aufträge widmen wir uns mit bestmöglicher Sorgfalt, in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber und im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten.

2. Vorkenntnis. Sind die von ASP angebotenen Objekte/Projekte bereits bekannt, so ist uns innerhalb von 5 Kalendertagen mitzuteilen, wer und zu welchem Zeitpunkt das Objekt/Projekt bereits vorher angeboten hatte, ansonsten anerkennt der Empfänger unser Angebot als ursächlich für einen eventuellen späteren Abschluss.

3. Anfall der Provision für Käufer und Pächter. Unsere Provision ist verdient, sobald auf Grund unserer Vermittlung, bzw. auf Grund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist, wobei Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Rechnungserteilung. Ebenfalls ist unsere Provision verdient und zahlbar, wenn ein Kaufinteressent / Pachtinteressent ein verbindliches Kaufangebot / Pachtangebot abgibt und dieses vom Verkäufer / Verpächter angenommen wird. Weiterhin gilt:

3.1 Unser Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grunde nicht erfüllt wird.

3.2 Ebenso bleibt unser Anspruch bestehen, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, welches in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Erwerb durch Umlegung, Tausch, Enteignung, Vorkaufsrecht, Kauf / Miete / Mietkauf von ideellen oder reellen Anteilen, etc.).

3.3 Ganz ausdrücklich entsteht ein Provisionsanspruch auch, wenn anstelle eines Kaufvertrages, ein Pachtvertrag / Mietvertrag / Mietkaufvertrag, oder dergleichen geschlossen wird und auch wenn anstelle eines Mietvertrages / Pachtvertrages ein Kaufvertrag geschlossen wird. In diesem Fall wird die Höhe der Provision entsprechend Punkt 4. dieser AGB‘s angepasst. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag / Mietvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum ursprünglichen Kunden / Interessenten in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.

3.4 Ein Provisionsanspruch entsteht ganz ausdrücklich auch dann, wenn ein Käufer ein Objekt zu einem deutlich niedrigeren Preis, oder zu anderen Konditionen als von ASP angeboten vom Verkäufer erwirbt / pachtet.

3.5 Bei Verträgen mit aufschiebender Bedingung wird unsere Provision fällig mit Abschluss des Vertrages, unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Wir sind hinsichtlich dieser Bestimmung von § 652 BGB befreit.

3.6 Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

4.A Höhe der Provision für Kaufleute / Unternehmen / Institutionen. Die Höhe der Käuferprovision / Pächterprovision / Mieterprovision ist bei den Objekten und in den jeweiligen Exposés und Veröffentlichungen direkt angegeben. Es können auch abweichende Provisionssätze vereinbart werden. Dabei gilt allerdings zwingend die Einvernehmlichkeit und Schriftform zwischen den Parteien als vereinbart. Grundsätzlich gilt folgende Provision – jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – als vereinbart:

4.A1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, vom Käufer 5 % (fünf von Hundert), berechnet vom Vertragswert. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte in verschiedenen Ländern ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.A2 Bei Miete und Pacht von Gewerbeimmobilien vom Mieter/Pächter:
a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer, 4 Monatsmieten als Mindestgebühr;
b) bei Verträgen von längerer Dauer, 5 % (fünf von Hundert) des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses, höchstens aus der 10-Jahres-Mietsumme, mindestens jedoch 4 Monatsmieten;
c) bei Verträgen mit Optionsrechten auf Verlängerung des Vertrages ist die Option, unabhängig von der späteren Wahrnehmung, der Laufzeit des Vertrages zuzurechnen. Der Höchstsatz aus dem vorigen Absatz findet Anwendung.
d) Erfolgt eine Verpachtung / Vermietung ohne Bezahlung einer laufenden Miete / Pacht, ist die im Normalfall für eine solche Immobilie anzusetzende Monatspacht / Monatsmiete als Grundlage für die Provisionsberechnung gemäß 4.A2 a.) / 4.A2. b.) zu verwenden. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt und kann in verschiedenen Ländern variieren.

4.A3 Beim Kauf von Haus- und Grundbesitz, vom Käufer 5 % (fünf von Hundert), berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.A4 Bei Übertragung / Schenkung / Übereignung / Einbringung oder Ähnlichem, vom Nutznießer 5 % (fünf von Hundert), berechnet von dem ortsüblichen Verkehrswert, bzw. falls darüber keine Einigkeit zwischen Nutznießer und uns erzielt werden kann, von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.A5 Bei der Bereitstellung von Finanzierungen, bzw. bei der Hilfestellung zur Aufstellung einer erfolgreichen Finanzierung vom Käufer / Nutzniesser 2,3 % (2,3 von Hundert), berechnet vom Finanzierungswert.

4.A6 Bei Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten 5 % (fünf von Hundert), berechnet vom Grundstückswert / Objektwert und der laufenden Erbpacht berechnet gemäß 4.A2 b.). Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.A7 Bei Einräumung eines Vorkaufsrecht vom Berechtigten 1 % (eins von Hundert), berechnet vom Verkehrswert des Objekts.

4.A8 Bei Projektentwicklungen vom Projektentwickler / Bauherrn 2,5 % (2,5 von Hundert) von der voraussichtlichen Gesamtinvestitionssumme. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.A9 Die nach Ziff. 4.A1 bis 4.A8 der Provisionsberechnung zugrunde gelegten Werte erhöhen sich um den Wert weiterer Geldzahlungen, die mit dem vermittelten Geschäft in Zusammenhang stehen, wie insbesondere Einmalzahlungen, Ablösen und Abstandssummen (z.B. für Einrichtungen, Key-Money, Personalübernahmen etc.) und um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.A10 Falls in anderen Ländern gesetzliche Provisions-Höchstgrenzen für die Punkte 4.A1 bis 4.A8 gelten, die niedriger sind, als die hier angeführten, gelten ausdrücklich diese als vereinbart.

4.B Höhe der Provision für Privatpersonen. Die Höhe der Provision für Käufer / Pächter / Mieter ist bei den Objekten und in den jeweiligen Exposés und Veröffentlichungen direkt angegeben. Es können auch abweichende Provisionssätze vereinbart werden. Dabei gilt allerdings zwingend die Einvernehmlichkeit und Schriftform zwischen den Parteien. Grundsätzlich gilt folgende Provision inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart:

4.B1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, vom Käufer 5,95 % (5,95 von Hundert), berechnet vom Vertragswert. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.B2 Bei Miete und Pacht von Gewerbeimmobilien vom Mieter/Pächter:
a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer, 4,76 Monatsmieten als Mindestgebühr;
b) bei Verträgen von längerer Dauer, 5,95 % (5,95 von Hundert) des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses, höchstens aus der 10-Jahres-Mietsumme, mindestens jedoch 4,76 Monatsmieten;
c) bei Verträgen mit Optionsrechten auf Verlängerung des Vertrages ist die Option, unabhängig von der späteren Wahrnehmung, der Laufzeit des Vertrages zuzurechnen. Der Höchstsatz aus dem vorigen Absatz findet Anwendung.
d) Erfolgt eine Verpachtung / Vermietung ohne Bezahlung einer laufenden Miete / Pacht, ist die im Normalfall für eine solche Immobilie anzusetzende Monatspacht / Monatsmiete als Grundlage für die Provisionsberechnung gemäß 4.B2 a.) / 4.B2. b.) zu verwenden.
Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte in den verschiedenen Ländern angeführt.

4.B3 Beim Kauf von Haus- und Grundbesitz, vom Käufer 5,95 % (5,95 von Hundert), berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis.
Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.B4 Bei Übertragung / Schenkung / Übereignung / Einbringung oder Ähnlichem, vom Nutznießer 5,95 % (5,95 von Hundert), berechnet von dem ortsüblichen Verkehrswert, bzw. falls darüber keine Einigkeit zwischen Nutznießer und uns erzielt werden kann, von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert.
Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.B5 Bei der Bereitstellung von Finanzierungen, bzw. bei der Hilfestellung zur Aufstellung einer erfolgreichen Finanzierung vom Käufer / Nutzniesser 2,737 % (2,737 von Hundert), berechnet vom Finanzierungswert.

4.B6 Bei Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten 5,95 % (5,95 von Hundert), berechnet vom Grundstückswert / Objektwert und der laufenden Erbpacht berechnet gemäß 4.B2 b.). Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.B7 Bei Einräumung eines Vorkaufsrecht vom Berechtigten 1,19 % (eins von Hundert), berechnet vom Verkehrswert des Objekts.

4.B8 Bei Projektentwicklungen vom Projektentwickler / Bauherrn 2,975 % (2,975 von Hundert) von der voraussichtlichen Gesamtinvestitionssumme. Der jeweils gültige Provisionssatz für die einzelnen Objekte ist in den Exposés und Angeboten der einzelnen Objekte angeführt.

4.B9 Die nach Ziff. 4.B1 bis 4.B8 der Provisionsberechnung zugrunde gelegten Werte erhöhen sich um den Wert weiterer Geldzahlungen, die mit dem vermittelten Geschäft in Zusammenhang stehen, wie insbesondere Einmalzahlungen, Ablösen und Abstandssummen (z.B. für Einrichtungen, Key-Money, Personalübernahmen etc.) und um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.B10 Falls in anderen Ländern gesetzliche Provisions-Höchstgrenzen für die Punkte 4.B1 bis 4.B8 gelten, die niedriger sind, als die hier angeführten, gelten ausdrücklich diese als vereinbart.

5. Informationspflichten des Käufers / Pächters. Sofern auf Grund unserer Tätigkeit zwischen den Parteien direkte Verhandlungen aufgenommen werden, so ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert & unverzüglich mitzuteilen. Wir haben außerdem Anspruch auf:
5.1 Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen,
5.2 Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden,
5.3 Nennung der Vertragspartei durch den Auftraggeber bei Vertragsabschluss

6. Angebote. Unsere Angebote erfolgen stets nach unserem besten Wissen und Gewissen, aber gemäß den vom Anbieter erteilten Informationen, für deren Richtigkeit wir nicht haften. Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung werden ausdrücklich vorbehalten.

7. Gesonderte Beratungsdienstleistungen. Nimmt ein Auftraggeber unsere Beratungsdienstleistungen in Anspruch, ohne dass wir für das gleiche Geschäft mit einer Vermittlung oder einem Nachweis beauftragt werden, so berechnen wir ein Beratungshonorar nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von € 300 zzgl. MwSt., das im Erfolgsfall aber mindest. 5 % des für den Auftraggeber erzielten Wertes (z.B. einer Miet- oder Kostenreduzierung) beträgt.

8. Besichtigungstermine. Besichtigungen und Objektpräsentationen sind grundsätzlich kostenlos für den Kauf- oder Pachtinteressenten. Werden zwischen dem Makler und dem Kauf- oder Pachtinteressenten verbindlich Besichtigungstermine / Besprechungstermine direkt am Objekt, oder an einem anderen Ort vereinbart und bestätigt - und wird dieser Termin vom Kauf- oder Pachtinteressenten aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten, oder zu spät abgesagt (vor Reiseantritt, vor der Buchung von Flügen, Mietwagen, Dolmetschern, etc.), sind vom Kauf- oder Pachtinteressenten die gesamten Kosten für diesen Termin (Reisekosten und Zeitkosten des Maklers und eventuell auch des Eigentümers) in voller Höhe zu tragen.

9. Besitz Internetseite. Diese Internetseite steht im Besitz und unter der Kontrolle der Firma ASPI AG seitens ihrer Büros in der Schweiz. Interessenten, die diese Internetseite von anderen Standorten aus besuchen, sind dafür verantwortlich, dass sie gemäß dem für diesen Standort gültigen Gesetz handeln.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Sarnen für alle Geschäfte, die über die ASPI AG laufen - dabei ist Schweizer Recht vereinbart, bzw. München für alle Geschäfte die über ASP Strategy Consultants Ltd. laufen - dabei ist ausschließlich deutsches Recht vereinbart. Ist der Auftraggeber Privatperson, so gelten die jeweiligen gesetzlichen Reglungen. Selbstverständlich werden die gesetzlichen Regelungen beim Immobilienerwerb in den Ländern, in denen die Immobilien liegen, eingehalten. Zum Beispiel die "clause suspensive" beim Immobilienerwerb in Frankreich.

11. Salvatorische Klausel. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, an die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regeln.

12. Rechte ASPI AG und Tochterfirmen. Die ASPI AG sowie jedes andere der ASPI AG unterstellte Unternehmen haben das Recht, etwaige Ansprüche auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuklagen. Außer dem Interessenten sind Dritte nicht dazu berechtigt, die auf unserer Internetseite erhaltenen Informationen zu nutzen. Ebenso wenig steht ihnen das Recht zu, diesbezüglich Ansprüche geltend zu machen oder die über die Internetseite bezogenen Objektbeschreibungen zu nutzen.

Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle Vorhergehenden. Die aktuellsten Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.aspimmo.com und diese werden jedem Geschäft zugrundegelegt. Stand: 01/2015

Hospitality and Leisure Real Estate Brokers and Advisors    
ASPI AG, 6060 Sarnen / Switzerland    
ASP Strategy Consultants Limited, 80539 Munich / Germany  
 

Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen und akzeptiere sie.

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